Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Verfahrensablauf
Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.
Zuständikgeit
das Rechtsdienstleistungsregister
Voraussetzungen
keine
Informationen
Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register.
Darin werden Personen registriert, denen
- Inkassodienstleistungen,
- Rentenberatung oder
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.
Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Suche nach Rechtsdienstleistern (zum Beispiel in Ihrer Wohnortnähe)
- Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
- Feststellung, welchen Personen eine weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt wurde
Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage
§ 16 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) (Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters)
Freigabevermerk
Stand: 17.09.2021
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Formulare