Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben.
Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Zuständikgeit
das Fundamt der jeweiligen Gemeinde
Voraussetzungen
keine
Informationen
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
Erforderliche Unterlagen
eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage
§ 965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Anzeigepflicht des Finders)
Freigabevermerk
27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg